AGB
AGB
- Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der AGB durch den Auftraggeber ein. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unserer Vertragspartner haben nur Geltung, sofern sie von der TrustUp IT-Solutions AG ausdrücklich anerkannt worden sind. Die Änderung eines Auftrages bedarf der rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.
- Vertragsgegenstand, Angebote, Vertragsabschluss
Die TrustUp IT-Solutions AG erbringt ICT-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Konzeption, der Entwicklung, der Realisierung, der Einführung und der Schulung von betriebswirtschaftlichen Business-Software-Lösungen sowie im Zusammenhang mit der Erteilung von Lizenzen an Software.
Angebote der TrustUp IT-Solutions AG sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, freibleibend. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die TrustUp IT-Solutions AG nach Erhalt des Auftrags dessen Annahme schriftlich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen
- Preise Honorar, Spesen und sonstige Vergütungen
In den Angeboten der TrustUp IT-Solutions AG sind die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Barauslagen als auch weitere Auslagen und Spesen nicht enthalten. Diese werden separat in Rechnung gestellt. Pauschalpreise basieren auf den bei Vertragsschluss bekannten Grundlagen. Bei nicht voraussehbarer Änderung dieser Grundlagen hat die TrustUp IT-Solutions AG das Recht, Pauschalpreise nach Rücksprache mit dem Kunden anzupassen. Aufwandpreise richten sich nach dem effektiv geleisteten Aufwand und dem vereinbarten Stundenansatz.
- Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind netto ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Fälligkeit von Zahlungen gerät der Auftraggeber automatisch und ohne Zahlungserinnerung in Verzug.
- Verrechnung
Forderungen des Auftraggebers, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, dürfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der TrustUp IT-Solutions AG verrechnet werden.
- Lieferung und Termine
Die Lieferung erfolgt an den Erfüllungsort. Die Lieferfrist beginnt ab Datum des Vertragsabschlusses zu laufen. Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
Ändert und/oder erweitert der Kunde den Arbeitsumfang nachträglich oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht, ungenügend oder verspätet nach, verlängern sich die Termine im dafür notwendigen Ausmasse entsprechend.
Das Gleiche gilt für den Fall, dass unverschuldete Umstände bei der TrustUp IT-Solutions AG zu Verzögerungen führen, so namentlich Terminüberschreitungen von Drittlieferanten sowie der nicht von der TrustUp IT-Solutions AG zu vertretende Ausfälle von Schlüssel-Mitarbeitern.
Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei Einwirkung ausserordentlicher, unvorhersehbarer Ereignisse, verlängern sich die Termine im dafür notwendigen Aus- mass. Ferner werden die Vertragsparteien einvernehmlich eine den Umständen angemessene Lösung anstreben.
Nach erfolgter Lieferung prüft der Kunde die Lösung und die Software während einer Zeit von 30 Tagen. Falls der Kunde die Funktionen resp. die erbrachten Leistungen nicht schriftlich beanstandet hat und/oder die Programme produktiv einge- setzt werden, so gelten sie automatisch als abgenommen.
Mit erfolgter Lieferung am Erfüllungsort gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
- Gewährleistung
Die TrustUp IT-Solutions AG bemüht sich um die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit, der von ihr verkauften bzw. installierten eigenen Produkten. Jede Gewährleistung, insbesondere ein Anspruch auf Minderung, Wandelung, oder Schadenersatz, ist ausgeschlossen.
Keine Gewährleistung wird übernommen für Produkte (Hard- oder Software), welche von der TrustUp IT-Solutions AG in Erfüllung ihres Auftrages von Dritten zugekauft bzw. mit dem Recht zum Gebrauch erworben worden sind. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung sind wegbedungen. Sofern die TrustUp IT-Solutions AG die Behebung von Mängeln an Drittprodukten vornehmen muss, werden die entstehenden Kosten dem Kunden verrechnet. Definiert der Vertragsgegenstand die Lieferung von Hardware und Software, für welche sich die TrustUp IT-Solutions AG ihrerseits dem Kunden gegenüber in erkennbarem Masse bei Dritten eindeckt, besteht eine allfällige Gewährleistung für den Auftraggeber ausschliesslich direkt gegenüber solchen Dritten.
Sollte dem Kunden aufgrund verspäteter Ausführung, als Folge der Verletzung von Sorgfaltsregeln oder der Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistungen ein Schaden entstehen, haftet die TrustUp IT-Solutions AG, falls ihren Mitarbeitern nachweislich ein Verschulden zu Last fällt, bis höchstens zum Betrag der gesamten vom Kunden für die zu Recht beanstandeten Leistungen geschuldete Honorarsumme.
- Haftung
Jede die Gewährleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober
Fahrlässigkeit auf die Höhe der gesamten Honorarsumme, die für die betreffenden Leistungen geschuldet ist, beschränkt.
- Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der TrustUp IT-Solutions AG. Der Auftraggeber erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts an seinem Wohnsitz/Domizil.
- Vertrauliche Daten, Datenschutz
Die TrustUp IT-Solutions AG wird als vertraulich bezeichnete finanzielle, statistische oder personenbezogene Daten, welche sich auf den Geschäftsbereich des Kunden beziehen und die ihr im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie eigene vertrauliche Daten behandeln. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für Daten, die allgemein zugänglich bzw. der TrustUp IT-Solutions AG schon bekannt sind, noch für solche, die von der TrustUp IT-Solutions AG unabhängig ausserhalb des Vertrages entwickelt oder rechtmässig von Drittpersonen erworben werden. Auch Ideen, Konzepte, Erfahrungen oder Methoden, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen und der TrustUp IT-Solutions AG zur Verfügung gestellt oder bei der Erbringung der Dienstleistungen durch die TrustUp IT-Solutions AG allein oder gemeinsam mit dem Kunden entwickelt werden, braucht die TrustUp IT-Solutions AG nicht vertraulich zu behandeln.
- Elektronische Kommunikation
Während der Vertragsdauer sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Wege zu kommunizieren und Daten zu transferieren.
Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen Stand entsprechende technische und organisatorische Massnahmen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen (z.B. Passwortschutz, Verschlüsselung), sind diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten. Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Parteien jegliche Haftung für Schäden ab, die in Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation entstehen.
- Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt der TrustUp IT-Solutions AG rechtzeitig alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Arbeitsmaterialien, Informationen, Infrastruktur sowie personellen Ressourcen zur Verfügung. Die TrustUp IT-Solutions AG geht davon aus, dass die rechtmässig zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Informationen vollständig und korrekt sind.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass die TrustUp IT-Solutions AG ihre Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde in vollem Umfang selbst (z.B. Mehraufwand der TrustUp IT-Solutions AG).
- Beizug Dritter durch die TrustUp IT-Solutions AG
Die TrustUp IT-Solutions AG setzt für die Lösung der vom Kunden gestellten Aufgaben qualifizierte Fachleute ein, darf aber zur Vertragserfüllung Dritte beiziehen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die TrustUp IT-Solutions AG Informationen und Daten, welche sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, an die Dritten für den genannten Zweck weitergeben darf.
Der Vertrag besteht jedoch nur zwischen der TrustUp IT-Solutions AG und dem Kunden. Die TrustUp IT-Solutions AG ist gegenüber dem Kunden allein für die Erbringung der Dienstleistung sowie den Schutz der an die Dritten übertragenen Informationen und Daten verantwortlich.
- Arbeitsergebnisse
Der Umfang der Arbeitsergebnisse richtet sich nach dem Vertrag. Entwürfe oder mündliche Auskünfte der TrustUp IT-Solutions AG sind nicht verbindlich, da sie erheblich vom definitiven Arbeitsergebnis abweichen können. Die TrustUp IT-Solutions AG lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die dem Kunden oder Dritten infolge Vertrauens darauf entstehen.
Berichte, Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse der TrustUp IT-Solutions AG sind ausschliesslich für den Kunden und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der TrustUp IT-Solutions AG nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet die TrustUp IT-Solutions AG nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte beziehungsweise durch Veröffentlichung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen.
Urheber- und andere Rechte an für den Kunden erarbeiteten Ergebnissen und/oder ihm überlassenen Unterlagen, Auswertungen und/oder Programmen verbleiben bei der TrustUp IT-Solutions AG. Der Kunde ersetzt der TrustUp IT-Solutions AG den Schaden, der ihr aufgrund der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag entsteht.
- Rechte an Soft- und Hardware
Die Rechte und Pflichten aus dem Gebrauch von Soft- und Hardware, welche von Dritten übernommen oder gekauft werden, richten sich nach den Bestimmungen des Herstellers oder Verkäufers und müssen vom Kunden übernommen werden.
Auf diejenigen Software und diejenigen von der TrustUp IT-Solutions AG erarbeiteten Ergebnisse, für welche nicht ausdrücklich in schriftlicher Form eine abweichende Regelung vereinbart worden ist, erhält der Kunde mit der Lizenz die unübertragbaren und nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte. In jedem Fall bleibt die TrustUp IT-Solutions AG berechtigt, bei der Vertragserfüllung verwendete Ideen, Konzepte, Methoden, Techniken und Know-how auch anderweitig frei zu verwenden. Dem Kunden sind die Weitergabe des Lizenzmaterials an Dritte und die Verwendung über den vereinbarten Gebrauch hinaus untersagt, ausser in Fällen eines Firmenverkaufes an die Rechtsnachfolgerin.
Beschädigt oder löscht der Kunde ein Programm, leistet die TrustUp IT-Solutions AG auf Wunsch des Kunden, soweit zumutbar, den bestmöglichen Ersatz. Der Kunde hat die effektiv entstehenden Wiederbeschaffungskosten sowie einen allfälligen Aufpreis für eine erweiterte oder neuere Version zu bezahlen. Ohne gültigen Wartungsvertrag hat der Kunde keinen Anspruch auf eine kostenlose Nachlieferung der neuesten Programmversionen.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist am Domizil der TrustUp IT-Solutions AG. Diese behält sich vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Domizil oder einem anderen zu- ständigen Gericht zu belangen.
Die Rechtsbeziehungen mit der TrustUp IT-Solutions AG unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf («Wiener Kaufrecht») ist ausgeschlossen.